Passagierberechtigung

Passagierflugberechtigung

Zur Mitnahme von Passagieren in Tragschraubern ist eine Passagierberechtigung (umgangssprachlich PAX) notwendig. Um diese zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • 3 Überlandflüge (jeweils mindestens 50 km)
  • 2 Überlandflüge von mindestens 200 Kilometern Länge in Begleitung eines Fluglehrers (mit jeweils einer Zwischenlandung)

 Der zweite 200 km Überlandflug mit Fluglehrer kann als Prüfungsflug gewertet werden.

 

Erhaltung der Passagierberechtigung

Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten:

Innerhalb der vorhergehenden 90 Tage müssen mindestens 3 Starts und Landungen mit einem Tragschrauber durchgeführt worden sein, um einen Passagier mitnehmen zu dürfen

 

Erleichterungen für Piloten mit gültiger Lizenz

Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Tragschrauber bei Erteilung der Lizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.